Sondergericht Hannover
Sondergerichte, darunter auch das Sondergericht Hannover, entwickelten sich während der 12 Jahre nationalsozialistischer Herrschaft von Spezialstrafkammern zur Verfolgung politischer NS-Gegner zu „Panzertruppen der Strafrechtspflege“, um die gesamte (Kriegs)Gesellschaft mit drakonischen Strafandrohungen gefügig zu halten.

Juristische Absicherung der NS-Herrschaft
Unmittelbar nach der Machtübertragung an die Nationalsozialisten werden am 21. März 1933 in jedem der damaligen Oberlandesgerichtsbezirke spezielle Sondergerichte eingeführt. Sie dienen im Übergang zur totalen Herrschaft in erster Linie der Verfolgung von Sozialdemokraten und Kommunisten und verhandeln Straftatbestände, die in der „Reichstagsbrand-Verordnung“ vom 28. Februar 1933 und der „Heimtücke-Verordnung“ vom 21. März 1933 aufgeführt sind. Gemeinsam ist ihnen die zeitlich unbefristete Aufhebung von Grundrechten (wie Presse- und Versammlungsfreiheit, Schutz der Wohnung und mehr) und die Beschneidung der Rechte von Angeklagten vor Gericht. Damit ist der Ausnahmezustand unbefristet. Sondergerichte werden geschaffen, um buchstäblich “kurzen Prozess” machen, gegen ihre Urteile kann keine Revision eingelegt werden.
Text Sondergericht Hannover (PDF)
Weitere Informationen online
Wikipedia-Beitrag: Sondergericht
Wikipedia-Beitrag Aufhebung von NS-Unrechtsurteilen
Wikipedia-Beitrag Feindsender
bpb Justiz im Dritten Reich
bpb Deutschland Archiv Schlussstrich statt Sühne
Literatur: Auswahl
Texte und Bildredaktion: Michael Pechel